Neue Tariftreuepflichten bei Bundesaufträgen über 50.000 Euro
Das sogenannte bundestariftreuegesetz 2026 setzt für Unternehmen mit öffentlichen Bundesaufträgen über 50.000 Euro neue, verbindliche Arbeitsbedingungen durch. Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus dem Gesetz über die Sicherung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG), das im Bundesgesetzblatt Teil I 2024, S. 2662 ff. veröffentlicht wurde. Ergänzend ist eine Rechtsverordnung vorgesehen, die im Bundesgesetzblatt (BGBl.) bekannt gemacht wird und Detailfragen zur praktischen Umsetzung regelt. Wer als Office Managerin oder Office Manager Rahmenverträge für Reinigung, Catering, IT Service oder Sicherheitsdienste betreut, muss künftig nachweisen, dass die Dienstleister branchenübliche Tarifverträge einhalten und damit angemessene Arbeitsbedingungen gewähren. Das Gesetz gilt für alle Aufträge des Bundes, wenn sie als öffentlicher Auftrag im Sinne des einschlägigen Absatzes der Vergaberegeln vergeben werden und betrifft damit auch viele mittelständische Unternehmen.
Rechtlich basiert das Vorhaben auf dem Regierungsentwurf der Bundesregierung zum Bundestariftreuegesetz, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgestellt und anschließend im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurde. Im Zentrum steht die Tariftreuepflicht für Auftragnehmer, die für Arbeit und Soziales relevante Dienstleistungen erbringen, insbesondere bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen, die als Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes klassifiziert sind. Für Office Manager bedeutet das: Jede Vergabe öffentlicher Aufträge des eigenen Unternehmens als Unterauftragnehmer des Bundes muss künftig dokumentieren, dass die eigenen Beschäftigten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Dienstleister nach verbindlichen Arbeitsbedingungen bezahlt werden. Die häufig genannte Schwellenhöhe von 50.000 Euro orientierte sich an früheren politischen Ankündigungen; maßgeblich ist jedoch ausschließlich die im BGBl. veröffentlichte Wertgrenze, die bei Inkrafttreten anhand des Gesetzestextes und der späteren Rechtsverordnung noch einmal sorgfältig geprüft werden sollte.
Die Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), kommunizieren laufend Aktuelles zu den neuen Pflichten und bereiten Fragen und Antworten für Unternehmen auf, etwa in Form von Pressemitteilungen und FAQ-Dokumenten zum Thema Tariftreue Bundesaufträge 2026. Die Bundesregierung plant ergänzende Gesetze und Verordnungen, um die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge zu vereinheitlichen und die Rolle der Bundesauftraggeber zu präzisieren. Für Office Manager entsteht damit eine neue Compliance Ebene, die ähnlich ernst zu nehmen ist wie Vorgaben aus ArbSchG, DSGVO oder der BildscharbV und die unmittelbar in die tägliche Büroarbeit hineinwirkt, weil sie Beschaffung, Vertragsmanagement und interne Dokumentation gleichermaßen betrifft.
Rolle von Bundesauftraggebern, Prüfstelle und neuen Kontrollmechanismen
Im Zentrum des bundestariftreuegesetz 2026 stehen die Bundesauftraggeber, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes künftig systematisch Tariftreue prüfen müssen. Für Unternehmen, die als Auftragnehmer auftreten, bedeutet das: Ohne belastbaren Nachweis tarifkonformer Arbeitsbedingungen droht der Ausschluss von Aufträgen des Bundes, selbst wenn Preis und Qualität stimmen. Besonders betroffen sind Dienstleister im Bereich Reinigung, Sicherheitsdienste, Facility Management, IT Services und Catering, die häufig über Office Manager gesteuert werden und deren Verträge daher frühzeitig an die neuen Vorgaben angepasst werden sollten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant nach derzeitiger Konzeption eine zentrale Prüfstelle auf Bundesebene, die häufig als Prüfstelle Bundestariftreue bezeichnet wird und stichprobenartig kontrollieren soll, ob Unternehmen und ihre Unterauftragnehmer die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitsbedingungen gewähren, die in den einschlägigen Tarifverträgen festgelegt sind. Die genaue Bezeichnung und die konkreten Befugnisse dieser Prüfstelle werden erst mit dem endgültigen Gesetzestext und der Rechtsverordnung verbindlich feststehen; vorgesehen ist jedoch, dass sie auf Basis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen Unterlagen zu Lohnabrechnungen, Stundenzetteln und digitalen Zeiterfassungssystemen anfordern kann, was Office Manager organisatorisch vorbereiten müssen. Wer als Unternehmen mehrere Aufträge des Bundes parallel ausführt, muss damit rechnen, dass auch die Vergabe und Ausführung von Unteraufträgen in der gesamten Lieferkette geprüft wird und dass fehlende Nachweise zu Vergabeausschlüssen führen können.
Für Office Manager ist wichtig, dass das Gesetz ausdrücklich auch für öffentliche Aufträge mit Konzessionen des Bundes gelten soll, also etwa für Bewirtschaftungsverträge von Kantinen oder Parkraumbewirtschaftung, bei denen häufig externe Dienstleister eingebunden sind. In den Vergabeunterlagen der Bundesauftraggeber werden künftig klare Tariftreue Klauseln stehen, die sowohl für den einzelnen Auftrag als auch für die Gesamtheit der Aufträge des Bundes gelten und die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen zur zwingenden Voraussetzung machen. Eine praxisnahe Übersicht zu arbeitsrechtlichen Änderungen rund um den Stichtag bietet der Beitrag zu arbeitsrechtlichen Updates für Office Manager, der sich gut als Checkliste für interne Briefings eignet und mit den hier beschriebenen Anforderungen kombiniert werden kann.
Konkrete To-dos für Office Manager in Dienstleister- und Rahmenverträgen
Für den Büroalltag bedeutet das bundestariftreuegesetz 2026, dass Office Manager alle bestehenden Dienstleisterverträge systematisch auf Tariftreue Klauseln prüfen und bei Bedarf anpassen müssen. In der Praxis empfiehlt sich eine Excel Übersicht über alle laufenden Verträge zu Reinigung, Sicherheit, IT Service, Catering und Facility Management mit Angaben zu Tarifbindung, Lohnniveau und Laufzeiten. Typische Spalten können etwa lauten:
- Vertragspartner und Vertragsgegenstand
- einschlägiger Tarifvertrag und Geltungsbereich
- Nachweisart (z. B. Tarifauszug, Bestätigung des Dienstleisters)
- interne Prüffrist und Prüfintervall (z. B. jährlich)
- verantwortliche Person und Datum der letzten Kontrolle
Wer Stundenzettel oder digitale Zeiterfassung nutzt, sollte diese mit klaren Vorgaben zu tariflichen Arbeitszeiten und Zuschlägen verknüpfen und kann dafür Vorlagen wie den Beitrag zu Stundenzetteln im Büroalltag als Strukturhilfe heranziehen, um Arbeitszeiten transparent und revisionssicher zu dokumentieren.
Bei neuen Vergaben öffentlicher Aufträge oder bei der Teilnahme an Ausschreibungen als Unterauftragnehmer des Bundes sollten Office Manager standardisierte Vertragsmuster mit Tariftreue Klauseln einsetzen, die ausdrücklich auf das Gesetz und die zugehörige Rechtsverordnung verweisen, sobald diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind. Eine kurze Musterformulierung für eine Tariftreue Klausel kann etwa lauten:
- „Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Durchführung dieses Auftrags die im jeweils einschlägigen Tarifvertrag vorgesehenen Arbeitsbedingungen einzuhalten und nur solche Unterauftragnehmer einzusetzen, die diese Verpflichtung ebenfalls übernehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, geeignete Nachweise (z. B. Auszüge aus Tarifverträgen, Bestätigungen der Sozialversicherungsträger oder anonymisierte Lohnabrechnungen) anzufordern und Einsicht in relevante Unterlagen zu nehmen.“
Ein kurzes Praxisbeispiel: Ein Unternehmen vergibt die Büroreinigung neu, ergänzt im Rahmenvertrag eine Tariftreue Klausel mit Verweis auf den einschlägigen Branchentarifvertrag, verlangt einmal jährlich eine schriftliche Bestätigung des Dienstleisters zur Tarifbindung und dokumentiert die Prüfung in der oben beschriebenen Excel Übersicht. Für sensible Bereiche im Büro, etwa bei Reinigungsleistungen oder Sicherheitsdiensten, lohnt sich ergänzend eine saubere Dokumentation der Arbeitsplätze und Schutzmaßnahmen, bei der praktische Lösungen wie transparente Schutzfolien im Büroalltag helfen können, Prozesse sichtbar und überprüfbar zu machen.
Als zentrale Ansprechperson im Unternehmen sollten Office Manager ein internes Fragen und Antworten Dokument zum bundestariftreuegesetz 2026 erstellen, das die wichtigsten Punkte für Führungskräfte und Einkauf zusammenfasst und regelmäßig mit Blick auf neue BMAS-Mitteilungen aktualisiert wird. Darin gehören Hinweise auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Rolle der Bundesauftraggeber, die Pflichten der Unternehmen als Auftragnehmer sowie die Konsequenzen bei Verstößen, etwa der Ausschluss von Vergaben öffentlicher Aufträge oder Reputationsschäden in der Zusammenarbeit mit dem Bund. Am Ende gilt: Nicht die Vorlage zählt, sondern das gelebte Protokoll, denn nur konsequent umgesetzte Prozesse und eine saubere Dokumentation schützen das Unternehmen langfristig vor Vergabeausschlüssen und stärken zugleich die Position des Unternehmens in künftigen Ausschreibungen des Bundes.